Title: Krankentransport mit dem Taxi: Wer übernimmt die Kosten?
Author: RegioHelden
Published: 20. Mai 2025
Last modified: 19. März 2026

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# Krankentransport mit dem Taxi: Wer übernimmt die Kosten?

 Veröffentlicht am 20. Mai 202519. März 2026

Der Weg zur medizinischen Behandlung kann für viele Patienten und Patientinnen eine
echte Herausforderung darstellen. Besonders wenn die **Mobilität eingeschränkt**
ist** **oder öffentliche Verkehrsmittel keine Option sind, stellen [Krankenfahrten](https://www.taxi-hartmann.info/normale-krankenfahrten/?output_format=md)
mit dem Taxi eine **praktische Alternative** dar. Doch wer übernimmt eigentlich 
die Kosten für solche Fahrten? Unter welchen Bedingungen beteiligt sich die Krankenkasse
an den Transportkosten? Und wie läuft der Antragsprozess ab? Diese Fragen beschäftigen
viele Menschen, die auf regelmäßige** medizinische Behandlungen** angewiesen sind
oder nur vorübergehend Unterstützung beim Transport benötigen.

romaset – stock.adobe.com

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.taxi-hartmann.info/blog/krankentransport-taxi-wer-uebernimmt-kosten/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [In welchen Fällen zahlt die Krankenkasse für Taxifahrten?](https://www.taxi-hartmann.info/blog/krankentransport-taxi-wer-uebernimmt-kosten/?output_format=md#in-welchen-faellen-zahlt-die-krankenkasse-fuer-taxifahrten)
 3. [Wie beantrage ich die Kostenübernahme?](https://www.taxi-hartmann.info/blog/krankentransport-taxi-wer-uebernimmt-kosten/?output_format=md#wie-beantrage-ich-die-kostenuebernahme)
 4. [Was sind die Bedingungen für eine Erstattung?](https://www.taxi-hartmann.info/blog/krankentransport-taxi-wer-uebernimmt-kosten/?output_format=md#was-sind-die-bedingungen-fuer-eine-erstattung)
 5. [Fazit: Wer zahlt, fährt sorgenfrei!](https://www.taxi-hartmann.info/blog/krankentransport-taxi-wer-uebernimmt-kosten/?output_format=md#fazit-wer-zahlt-faehrt-sorgenfrei)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Die Krankenkasse übernimmt Taxikosten nur bei medizinischer Notwendigkeit und
   mit vorheriger Genehmigung.
 * Eine ärztliche Verordnung ist für alle Krankentransporte per Taxi erforderlich.
 * Bei bestimmten Behandlungen wie einer Dialyse oder Chemotherapie werden die Fahrtkosten
   in der Regel erstattet.
 * Versicherte müssen üblicherweise einen Eigenanteil von 10 % der Kosten tragen.

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## In welchen Fällen zahlt die Krankenkasse für Taxifahrten?

Die Krankenkasse übernimmt nicht automatisch jede Fahrt zum Arzt bzw. der Ärztin
oder ins Krankenhaus. Damit ein Krankentransport mit dem Taxi von der Versicherung
bezahlt wird, müssen bestimmte **medizinische Voraussetzungen **erfüllt sein. Grundsätzlich
gilt: Der Transport muss aus medizinischen Gründen** zwingend notwendig** sein und
kann nicht durch kostengünstigere Alternativen ersetzt werden.

**Typische Fälle**, bei denen die Kostenübernahme für Taxifahrten genehmigt wird:

 * Regelmäßige Dialysebehandlungen
 * Chemotherapie oder Strahlentherapie
 * Schwere Gehbehinderung (Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis)
 * Pflegegrad 3 oder höher mit eingeschränkter Mobilität
 * Ambulante Operationen mit Beeinträchtigung der Mobilität
 * Fahrten zur Rehabilitation nach schweren Erkrankungen

Fast alle Krankenfahrten mit dem Taxi sind **genehmigungspflichtig**. Das bedeutet,
dass vor der ersten Fahrt eine Bestätigung der Krankenkasse eingeholt werden muss.
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Notfällen, kann die Genehmigung auch nachträglich
erfolgen.

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## Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

Der Weg zur Kostenübernahme für einen Krankentransport beginnt stets **beim behandelnden
Arzt** oder der behandelnden Ärztin. Dieser bzw. diese stellt eine **medizinische
Verordnung **aus, die die Notwendigkeit des Transports bestätigt. Diese Verordnung
wird umgangssprachlich oft als „Transportschein“ bezeichnet und ist die Grundlage
für jeden weiteren Schritt.

Der **Antragsprozess **läuft in der Regel wie folgt ab:

 1. Holen Sie die ärztliche Verordnung ein, die die medizinische Notwendigkeit des 
    Taxitransports bestätigt.
 2. Beantragen Sie bei der Krankenkasse die Genehmigung (in den meisten Fällen erforderlich).
 3. Nach dem Erhalt der Genehmigung kann der Taxitransport durchgeführt werden.
 4. Reichen Sie die Rechnung zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.

Halten Sie für die Beantragung **alle relevanten Dokumente** bereit – die ärztliche
Verordnung, gegebenenfalls den **Schwerbehindertenausweis** und natürlich die Belege
für die durchgeführten Fahrten. Bei regelmäßigen Behandlungen, etwa einer Dialyse,
können **Sammelverordnungen** für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden.

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## Was sind die Bedingungen für eine Erstattung?

Neben der medizinischen Notwendigkeit müssen weitere Bedingungen erfüllt sein, damit
die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt. Die Fahrt muss zur **nächstgelegenen
geeigneten Behandlungseinrichtung** erfolgen. Wer aus persönlichen Gründen einen
weiter entfernten Arzt bzw. eine weiter entfernte Ärztin oder ein anderes Krankenhaus
wählt, muss die **Mehrkosten** in der Regel **selbst tragen**.

Bei der Kostenübernahme ist außerdem der Eigenanteil zu beachten. Versicherte müssen
in der Regel eine** Zuzahlung in Höhe von 10 %** der Kosten leisten, mindestens 
jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser
Regel:

 * Personen mit Befreiungsbescheinigung aufgrund der Belastungsgrenze
 * Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
 * Bestimmte Härtefälle nach individueller Prüfung

Auch bei der Abrechnung** **gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einige **Taxiunternehmen**
wie Taxi Hartmann **rechnen direkt mit der Krankenkasse ab**, sodass Patienten und
Patientinnen nur ihren Eigenanteil bezahlen müssen. In anderen Fällen stellen Sie
den Antrag auf Erstattung selbst und erhalten den entsprechenden Betrag von der 
Versicherung zurück.

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## Fazit: Wer zahlt, fährt sorgenfrei!

Ein Krankentransport mit dem Taxi bietet zahlreiche Vorteile für Menschen mit **
eingeschränkter Mobilität**. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse macht diesen
Service für viele erst erschwinglich. Entscheidend ist jedoch, dass alle **Voraussetzungen
erfüllt** sind: die medizinische Notwendigkeit, die korrekte Verordnung und gegebenenfalls
die vorherige Genehmigung.

Wer diese Punkte beachtet, kann den Krankentransport mit dem Taxi sorgenfrei nutzen.**
Taxi Hartmann **unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um die medizinischen
Fahrten und die Kostenübernahme. Mit **langjähriger Erfahrung** im Bereich der Krankentransporte
sorgen wir dafür, dass Sie **sicher und komfortabel** zu Ihren medizinischen Terminen
gelangen.

## Beitragsnavigation

[Flughafentransfer mit dem Taxi: alles, was Sie wissen müssen](https://www.taxi-hartmann.info/blog/flughafentransfer-mit-dem-taxi/)

[Unterstützung für ältere Menschen bei medizinischen Fahrten](https://www.taxi-hartmann.info/blog/unterstuetzung-medizinische-fahrten-senioren/)