Krankentransport mit dem Taxi: Wer übernimmt die Kosten?

Der Weg zur medizinischen Behandlung kann für viele Patienten und Patientinnen eine echte Herausforderung darstellen. Besonders wenn die Mobilität eingeschränkt ist oder öffentliche Verkehrsmittel keine Option sind, stellen Krankenfahrten mit dem Taxi eine praktische Alternative dar. Doch wer übernimmt eigentlich die Kosten für solche Fahrten? Unter welchen Bedingungen beteiligt sich die Krankenkasse an den Transportkosten? Und wie läuft der Antragsprozess ab? Diese Fragen beschäftigen viele Menschen, die auf regelmäßige medizinische Behandlungen angewiesen sind oder nur vorübergehend Unterstützung beim Transport benötigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankenkasse übernimmt Taxikosten nur bei medizinischer Notwendigkeit und mit vorheriger Genehmigung.
  • Eine ärztliche Verordnung ist für alle Krankentransporte per Taxi erforderlich.
  • Bei bestimmten Behandlungen wie einer Dialyse oder Chemotherapie werden die Fahrtkosten in der Regel erstattet.
  • Versicherte müssen üblicherweise einen Eigenanteil von 10 % der Kosten tragen.

In welchen Fällen zahlt die Krankenkasse für Taxifahrten?

Die Krankenkasse übernimmt nicht automatisch jede Fahrt zum Arzt bzw. der Ärztin oder ins Krankenhaus. Damit ein Krankentransport mit dem Taxi von der Versicherung bezahlt wird, müssen bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich gilt: Der Transport muss aus medizinischen Gründen zwingend notwendig sein und kann nicht durch kostengünstigere Alternativen ersetzt werden.

Typische Fälle, bei denen die Kostenübernahme für Taxifahrten genehmigt wird:

  • Regelmäßige Dialysebehandlungen
  • Chemotherapie oder Strahlentherapie
  • Schwere Gehbehinderung (Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Pflegegrad 3 oder höher mit eingeschränkter Mobilität
  • Ambulante Operationen mit Beeinträchtigung der Mobilität
  • Fahrten zur Rehabilitation nach schweren Erkrankungen

Fast alle Krankenfahrten mit dem Taxi sind genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass vor der ersten Fahrt eine Bestätigung der Krankenkasse eingeholt werden muss. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Notfällen, kann die Genehmigung auch nachträglich erfolgen.


Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

Der Weg zur Kostenübernahme für einen Krankentransport beginnt stets beim behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin. Dieser bzw. diese stellt eine medizinische Verordnung aus, die die Notwendigkeit des Transports bestätigt. Diese Verordnung wird umgangssprachlich oft als „Transportschein“ bezeichnet und ist die Grundlage für jeden weiteren Schritt.

Der Antragsprozess läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Holen Sie die ärztliche Verordnung ein, die die medizinische Notwendigkeit des Taxitransports bestätigt.
  2. Beantragen Sie bei der Krankenkasse die Genehmigung (in den meisten Fällen erforderlich).
  3. Nach dem Erhalt der Genehmigung kann der Taxitransport durchgeführt werden.
  4. Reichen Sie die Rechnung zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.

Halten Sie für die Beantragung alle relevanten Dokumente bereit – die ärztliche Verordnung, gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis und natürlich die Belege für die durchgeführten Fahrten. Bei regelmäßigen Behandlungen, etwa einer Dialyse, können Sammelverordnungen für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden.


Was sind die Bedingungen für eine Erstattung?

Neben der medizinischen Notwendigkeit müssen weitere Bedingungen erfüllt sein, damit die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt. Die Fahrt muss zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungseinrichtung erfolgen. Wer aus persönlichen Gründen einen weiter entfernten Arzt bzw. eine weiter entfernte Ärztin oder ein anderes Krankenhaus wählt, muss die Mehrkosten in der Regel selbst tragen.

Bei der Kostenübernahme ist außerdem der Eigenanteil zu beachten. Versicherte müssen in der Regel eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten leisten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel:

  • Personen mit Befreiungsbescheinigung aufgrund der Belastungsgrenze
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Bestimmte Härtefälle nach individueller Prüfung

Auch bei der Abrechnung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einige Taxiunternehmen wie Taxi Hartmann rechnen direkt mit der Krankenkasse ab, sodass Patienten und Patientinnen nur ihren Eigenanteil bezahlen müssen. In anderen Fällen stellen Sie den Antrag auf Erstattung selbst und erhalten den entsprechenden Betrag von der Versicherung zurück.


Fazit: Wer zahlt, fährt sorgenfrei!

Ein Krankentransport mit dem Taxi bietet zahlreiche Vorteile für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse macht diesen Service für viele erst erschwinglich. Entscheidend ist jedoch, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind: die medizinische Notwendigkeit, die korrekte Verordnung und gegebenenfalls die vorherige Genehmigung.

Wer diese Punkte beachtet, kann den Krankentransport mit dem Taxi sorgenfrei nutzen. Taxi Hartmann unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um die medizinischen Fahrten und die Kostenübernahme. Mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Krankentransporte sorgen wir dafür, dass Sie sicher und komfortabel zu Ihren medizinischen Terminen gelangen.